Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Weltgesundheitsorganisation über die Einrichtungen und Dienste und den der Organisation gewährten Rechtsstatus anlässlich der Abhaltung der dreiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa vom 8.bis 11. September 2003 in Wien

91.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

ABKOMMEN

ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER WELTGESUNDHEITSORGANISATION ÜBER DIE EINRICHTUNGEN UND DIENSTE UND DEN DER ORGANISATION GEWÄHRTEN RECHTSSTATUS ANLÄSSLICH DER ABHALTUNG DER DREIUNDFÜNFZIGSTEN TAGUNG DES REGIONALKOMITEES FÜR EUROPA VOM 8. BIS 11. SEPTEMBER 2003 IN WIEN

Die Weltgesundheitsorganisation (nachstehend als die Organisation bezeichnet) und

die Republik Österreich (nachstehend als Österreich bezeichnet),

getragen von dem Wunsch der Einladung durch Österreich zur Abhaltung der dreiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa der Weltgesundheitsorganisation vom 8. bis 11. September 2003 in Wien nachzukommen und den Beschlüssen der einundfünfzigsten und der zweiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa Wirkung zu verleihen (EUR/RC51/R2 bzw. EUR/RC52/R5),

in dem Wunsch ein Abkommen zum Zwecke der Festlegung von Einrichtungen und Diensten und dem der Organisation gewährten rechtlichen Status anlässlich der Abhaltung der dreiundfünfzigsten Tagung des Regionalkomitees für Europa (nachstehend als die Tagung bezeichnet) zu schließen,

haben folgende Vereinbarung getroffen:

ARTIKEL I:

Verpflichtungen der Organisation

Die Organisation stellt die für den reibungslosen Ablauf der Tagung erforderlichen Bediensteten zur Verfügung und trägt die sich daraus ergebenden Personalkosten.

ARTIKEL II:

Durch Österreich zu vergütende, zusätzliche Kosten

Österreich stellt die Einrichtungen vor Ort zur Verfügung und übernimmt die Kosten, die unmittelbar dem Abhalten der Tagung in Wien zugeschrieben werden können, ausgenommen diejenigen, die normalerweise von der Organisation zu tragen wären, wenn die Tagung im WHO-Regionalbüro für Europa stattfände. Näheres ist in den folgenden Artikeln ausgeführt. Spätestens am 31. März 2003 deponiert Österreich deshalb 224.214,00 US-$ auf dem Konto der WHO (NORDEA, Strandvejen 159, DK-2900 Hellerup, Swift-Code: NDEADKKK, Kontonummer 500 555 361 - Bankleitzahl 0111 - anzugebender Bezug: RC53). Dieser Betrag beinhaltet einen Überschlag der Reisekosten und Tagessätze des Sekretariats (errechnet aus den entsprechenden Tagessätzen jeder Hauptstadt der Europäischen Region und dem Flugpreis zwischen Kopenhagen und Wien) und der sonstigen Ausgaben, die sich daraus ergeben, dass die Tagung außerhalb von Kopenhagen abgehalten wird. Sollte eine Neuberechnung von Tagessätzen und Flugpreisen im September 2003 einen höheren oder niedrigeren Betrag als 224.214,00 US-$ ergeben, zahlt entweder Österreich die zusätzlichen Kosten oder die Organisation zahlt Österreich den Restbetrag zurück oder verfährt damit gemäß den Anweisungen Österreichs.

ARTIKEL III:

Einrichtungen, Dienste, Räumlichkeiten und Ausrüstung

1. Österreich stellt der Organisation für die Dauer der Tagung unentgeltlich die von der Organisation benötigten Mitarbeiter, Tagungs- und Büroräume, Inventar, Möbel, Ausrüstung und Materialien zur Verfügung.

2. Österreich stellt ebenfalls unentgeltlich angemessen ausgestattete Büroräume für die Bediensteten der Organisation zur Verfügung, deren Anwesenheit...

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