Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung ?Lehrgang universitären Charakters? an den Lehrgang ?Akademisches Verwaltungsmanagement? des Hans Sachs Institutes Wels, sowie über die Schaffung der Bezeichnungen ?Akademische Verwaltungsmanagerin? und ?Akademischer Verwaltungsmanager?

Auf Grund des § 27 Abs. 1 und des § 28 Abs. 2 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Â

Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet: Â

§ 1. Das Hans Sachs Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „Akademisches Verwaltungsmanagement“

als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Â

§ 2. Die wissenschaftliche Leiterin oder der wissenschaftliche Leiter des Lehrganges „Akademisches Â

Verwaltungsmanagement“ hat den Absolventinnen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademische Â

Verwaltungsmanagerin“ und den Absolventen dieses Lehrganges die Bezeichnung „Akademischer Verwaltungsmanager“

zu...

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