Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen

15.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen

[Annex XVIII in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Annex XVIII in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Annex XVIII in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Annex XVIII in spanischer Sprache siehe Anlagen]

[Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen samt Übersetzung ins Deutsche siehe Anlagen]

Die Mitteilung über die Annahme des Annex XVIII wurde am 14. Jänner 2010 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Faymann

BGBl. III Nr. 15/2010

Bundeskanzleramt - Rechtsinformationssystem


Annex XVIII in deutscher Sprache (Übersetzung)

Annex XVIII in englischer...

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