Bundesgesetz vom 31. Mai 1972, mit dem Überschreitungen der Ansätze des Bundesfinanzgesetzes 1972 genehmigt werden (1. Budgetüberschreitungsgesetz 1972)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der ordentlichen und außerordentlichen Gebarung des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1972, BGBl. Nr. 1, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 26/1972 genehmigt:

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist bei den folgenden Ansätzen sicherzustellen:

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zum Vollzug...

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