Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn ? Anschlussstelle ?Schäffern (Vollausbau)? im Bereich der Gemeinde Schäffern

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971 – BStG 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird verordnet:

Die Anschlussstelle „Schäffern (Vollausbau)“ der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Schäffern wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen zur Erweiterung der bestehenden Halbanschlussstelle zu einer Vollanschlussstelle liegen zwischen AB-km 87,656 und AB-km 87,918 und stellen die Verbindung mit der Landesstraße L 424 von und in Richtung Graz her.

Im Einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Schäffern aufliegenden Planunterlagen (Verordnungsplan, Plan Nr. LBD 2a 10 A 5/98-8 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen. Die Festlegung der Straßenachsen erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium...

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