Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 2. November 1978 über die Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 im Verhältnis zu Bermuda

Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht:

In Bermuda genießen Marken von Unternehmen mit dem Sitz in Österreich denselben Schutz wie Marken von Unternehmen mit dem Sitz in Bermuda.

Marken von Unternehmen, die ihren Sitz in Bermuda haben, genießen daher in Österreich den Schutz des...

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