Bundesgesetz vom 26. April 1990, mit dem das Fernmeldeinvestitionsgesetz geändert wird (FMIG-Novelle 1990)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Fernmeldeinvestitionsgesetz, BGBl. Nr. 312/

1971, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 320/1987, wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 1 lautet:

„(1) Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen 1. in den Jahren 1964 bis 1990 zur Erweiterung und Erneuerung des österreichischen Fernsprech-,

Datenvermittlungs-, Fernschreib- und Funknetzes sowie zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen,

Meßgeräten und Werkzeugen,

zur Durchführung allgemeiner Hochbauvorhaben für den Fernmeldedienst, zur Errichtung kombinierter Post- und Fernmeldebauten und für sonstige Investitionen nach Maßgabe des Fernmeldeanteils sowie ab dem Jahr 1988

zur Durchführung von Hochbauvorhaben für den Post- und den Postautodienst bei den hiefür in Frage kommenden Unternehmungen Bestellungen im Höchstausmaß von 154750 Millionen Schilling, zu vergeben,

davon 1650 Millionen Schilling für Hochbauvorhaben für den Post- und den Postautodienst;

  1. in den Jahren 1991 bis 1995 zur Durchführung der in Z 1 genannten Vorhaben bei den hiefür in Frage kommenden...

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