Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 5. Dezember 1973, mit der die Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg geändert wird

Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1958, BGBl. Nr. 199, wird verordnet:

Artikel I Die Verordnung vom 20. Juni 1973, BGBl.

Nr. 315, über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiete der Gemeinden Jungholz und Mittelberg wird wie folgt geändert:

  1. Die Lohnklassentabelle im § 1 Abs. 1 ist wie folgt zu ergänzen:

  2. § 1 Abs. 2 wird aufgehoben.

Artikel II Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1974 in...

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