Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, mit der die Verordnung über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg geändert wird

Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 416/1992, wird verordnet:

Die Verordnung vom 20. Juli 1989, BGBl. Nr. 389/1989, über die Durchführung der Arbeitslosenversicherung im Zollausschlußgebiet der Gemeinden Jungholz und Mittelberg in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 602/1989, 430/1990, 718/1990 und 595/1991 wird wie folgt geändert:

  1. Die Lohnklassentabelle im § 1 lautet ab Lohnklasse 106 wie folgt:

  2. § 2 lautet:

    „§ 2. Der Familienzuschlag beträgt pro zuschlagsberechtigter Personen (§ 20 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 in der Fassung des...

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