Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 15. Juli 1974 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung eines Abschnittes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Gemeinde Ebensee

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet:

Der Straßenverlauf der B 145 Salzkammergut Straße wird im Bereich der Gemeinde Ebensee wie folgt bestimmt:

Die B 145 Salzkammergut Straße wird von km 41,01 (alt) bis km 46,84 (alt) auf die bereits hergestellte und verkehrsübergebene Straßentrasse umgelegt, welche von der alten Trasse bei km 41,01 (alt) in südöstlicher Richtung abzweigt,

die Siedlung Neudorf östlich in großem Bogen umfährt, sodann in südwestlicher Richtung verläuft und nach Querung...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT