Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Aufnahme weiterer Staaten in die Organisation der Vereinten Nationen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Liechtenstein am 18. September 1990 die Annahme der in der Satzung der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 120/1956, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 504/1990)

enthaltenen Verpflichtungen erklärt und ist gemäß

  1. 4 der Satzung Mitglied der Vereinten Nationen geworden.

Vranitzky BGBl...

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