Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft geändert wird

Auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1989, BGBl. Nr. 100/1990, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 476/1991, 565/1992 und 207/1994 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft wird wie folgt geändert:

§ 7 lautet:

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