Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus gärtnerischen Betrieben geändert wird

Auf Grund des § 17 Abs. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 14. Dezember 1989, BGBl. Nr. 54/1990, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr 477/1991, 564/1992 und 206/1994 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus gärtnerischen Betrieben wird wie folgt geändert:

§ 4 lautet:

㤠4. Die...

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