Kundmachung des Bundeskanzlers vom 6. August 1969 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr vom 19. Mai 1956 (CMR)

Nach Mitteilung des Generalsekretariats der Vereinten Nationen hat Schweden am 2. April 1969 seine Ratifikationsurkunde zum Ãœbereinkommen

über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) samt Unterzeichnungsprotokoll (BGBl. Nr. 138/1961,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 347/1967) hinterlegt.

Ferner hat das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland am 31. Oktober 1968 gemäß Artikel 46 notifiziert, daß das

Übereinkommen auch für...

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