Kundmachung des Bundeskanzlers vom 26. April 1977 betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Übereinkommens vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche auf Hongkong

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist bei diesem am 21. Jänner 1977

eine Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland eingelangt, derzufolge das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

(BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 401/

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