Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Luftfahrtgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen. Artikel I Das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung, BGBl. Nr. 898/1993, wird wie folgt geändert:

  1. Im § 2 Abs. 1 erster Satz werden nach dem Wort „Verordnungen" die Worte „und im Flugsicherungsstreckengebührengesetz, BGBl. Nr. 137/ 1986," eingefügt.

  2. Im § 4 Abs. 1 und 3 werden jeweils im ersten Satz die Worte „EZ 2354/1 KG Erdberg" durch die Worte „EZ 4156 KG Landstraße" ersetzt.

  3. Im § 5 Abs. 2 Z 1 werden die Worte „des § 35" durch die Worte „der §§ 34 Abs. 7 und 39 Abs. 6" ersetzt.

  4. Der bisherige § 17 wird als § 17 Abs. 1 bezeichnet; diesem wird folgender Abs. 2 angefügt:

    „(2) Die § 5 2 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 3 und 5 Abs. 2 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 656/1994 treten am 1Jänner 1994 in Kraft."

    Artikel II Das Luftfahrtgesetz, BGBl. Nr, 253/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. Nr. 898/1993, wird wie folgt geändert:

    Dem  § 140 b werden  folgende  Abs. 5  und  6 angefügt:

    „(5) Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat auf Antrag Zuständigkeiten gemäß Abs. 1 Z 2 an Unternehmen für die von ihnen erzeugten Luftfahrzeuge, Luftfahrtgerät oder deren Bau- und Bestandteile oder für ihren...

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