Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass eine Wortfolge in § 2 Abs. 1 Z 1 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der für Auftraggeber im Bereich der Bauleistungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten der Anwendungsbereich des 4. Teiles des Bundesvergabegesetzes 1997 erweitert wird ? Erstreckungsverordnung 2000, BGBl. II Nr. 35, gesetzwidrig war

 Â

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht: Â

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. September 2002, Z G 215/02, V 52/02, dem Â

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, zugestellt am 31. Oktober 2002, ausgesprochen, dass die Wortfolge

„2 und“ in § 2 Abs. 1 Z 1 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, Â

mit der für Auftraggeber im Bereich der Bauleistungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten der Anwendungsbereich des 4. Teiles des...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT