Bundesgesetz über die bauliche Erweiterung der Universität Klagenfurt unter finanzieller Beteiligung des Landes Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr kann in Anbetracht der regionalen Bedeutung der Universität Klagenfurt Beiträge des Landes Kärnten und der Landeshauptstadt Klagenfurt zum Projekt Erweiterung der Universität Klagenfurt als Subventionen entgegennehmen und diesem Projekt zuführen,

sofern sich das Land Kärnten und die Landeshauptstadt Klagenfurt bereit erklären, gemeinsam 50 vH der Errichtungskosten im Sinne der ÖNORM B 1801-1, Ausgabe 1. Mai 1995, höchstens aber 180000000 S

(brutto) als Subvention in das Projekt einzubringen.

§ 2. Zu den Errichtungskosten zählen die Kosten der Einrichtung im Sinne des § 6 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes vom 21. Jänner 1970 über...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT