Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 15. Mai 1981 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 131 Aschacher Straße im Bereich der Gemeinde Hartkirchen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/

1978 wird verordnet:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 13,74 (alt), umfährt sodann die Ortschaft Hartkirchen im Süden und bindet bei km 14,425 (alt) wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Hartkirchen aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2880 zu ersehen.

§ 15...

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