Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 14. November 1978 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 5 Badener Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Oberwaltersdorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der S 5

Badeiner Schnellstraße, welche bis zur Umlegung auf eine die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 lit. b Bundesstraßengesetz 1971 erfüllende Trasse gemäß

§ 33 Abs. 5 Bundesstraßengesetz 1971 als Bundesstraße B gilt, wird im Bereich der Gemeinde Oberwaltersdorf wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 24,460, verläuft in gestreckter Linienführung südlich der bestehenden Straße und bindet bei km 24,775 wieder in die bestehende Trasse ein.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Niederösterreichischen...

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