Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 17. Juli 1974 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Schnepfau

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 200

Bregenzerwald Straße wird im Bereich der Gemeinde Schnepfau wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt an der Gemeindegrenze zwischen Mellau und Schnepfau bei km 35,9, zweigt dort von der bestehenden Trasse ab und verläuft sodann südlich der alten Trasse am orographisch rechten Ufer der Bregenzerach bis zur Wiedereinbindung in die bestehende Trasse bei km 40,8 (alt)/

km 40,2 (neu).

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Vorarlberger...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT