Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 16. Jänner 1975 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 137 Innviertler Straße im Bereich der Gemeinde St. Florian am Inn

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 137

Innviertler Straße wird im Bereich der Gemeinde St. Florian am Inn wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt nahe der Einmündung der B 129 Eferdinger Straße bei alt-km 55,0, führt sodann nördlich der bestehenden Trasse in westliche Richtung und bindet bei alt-km 56,25 (bei der Einmündung der Allerdinger Gemeindestraße) wieder in die bestehende Trasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung...

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