Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 6. Oktober 1978 betreffend die Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinde Bischofshofen

Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975

wird verordnet:

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der B 164 Hochkönig Straße in Betracht kommt, zum...

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