Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. Dezember 1977 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 92 Görtschitztal Straße im Bereich der Gemeinde Mühlen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 92

Görtschitztal Straße wird im Bereich der Gemeinde Mühlen wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 5,900, umfährt die Ortschaft Mühlen im Süden und bindet bei km 7,700 wieder in die bestehende Trasse ein.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Mühlen aufliegenden Planunterlage (Planzeichen BO-92-03; Maßstab 1...

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