Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 17. Juli 1974 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinde Steyregg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3

Donau Straße wird im Bereich der Gemeinde Steyregg wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei alt-km 90,20, das ist zirka 200 m nordwestlich der Bahnlinie der ÖBB Linz—Gaisbach/

Wartberg und führt sodann unter mehrfacher Kreuzung bzw. teilweiser Benützung der alten Trasse in gestreckterer Linienführung bis neu-

km 93,76, das ist in der Nähe des sogenannten

„Pleschingerhofes".

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung...

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