Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 25. Mai 1975 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der S 4 Eisenstädter Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Wiener Neustadt

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der S 4

Eisenstädter Schnellstraße wird im Bereich der Gemeinde Wiener Neustadt wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei Projekts-km 2,241 im unmittelbaren Anschluß

an den mit Verordnung BGBl. Nr. 132/

1973 in seinem Trassenverlauf festgelegten Knoten Wiener Neustadt der A 2 Süd Autobahn,

quert in östlicher Richtung verlaufend unter gleichzeitiger Anordnung von Zu- und Abfahrtsstraßen die B 54 Wechsel Straße und endet bei Projekts-km 3,850 an der Gemeindegrenze zwischen Wiener Neustadt und Katzelsdorf.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der...

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