Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 14. November 1978 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 82 Seeberg Straße im Bereich der Gemeinde St. Georgen am Längsee

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 82

Seeberg Straße wird im Bereich der Gemeinde St. Georgen am Längsee wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei Plan-km 4,20, verläuft sodann unter Ausschaltung mehrerer Kurven, in gestreckter Linienführung und bindet bei Plan-km 5,30 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Gemeinde St. Georgen am Längsee aufliegenden...

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