Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 13. November 1978 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 1 Wiener Straße im Bereich der Gemeinde Erlauf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet:

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 1

Wiener Straße wird im Bereich der Gemeinde Erlauf wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 105,400, korrigiert durch südliches Abrücken die bestehende Trasse und endet bei km 105,700.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Erlauf aufliegenden Planunterlage (Planzeichen B 1/60-76;

Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

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