Bundesgesetz vom 12. Dezember 1984 über die Gewährung einer Bedarfszuweisung des Bundes an das Land Tirol aus Anlaß der 175-Jahr-Feier der Tiroler Freiheitskämpfe von 1809

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I

§ 1. Dem Land Tirol wird aus Anlaß der 175-Jahr-Feier der Tiroler Freiheitskämpfe von 1809 zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse aus Bundesmitteln eine einmalige Bedarfszuweisung im Betrag von 20 Millionen Schilling gewährt.

§ 2. Die Bedarfszuweisung des Bundes ist vom Land Tirol haushaltsmäßig zu verrechnen.

Artikel II Im Bundesfinanzgesetz 1984 ist in der Anlage I

(Bundesvoranschlag) der Ansatz 1/53317/43

„Bedarfszuweisung an das Land Tirol" zu eröffnen.

Der Bundesminister für Finanzen ist ermächtigt,

im Jahre 1984 die beim Ansatz 1/53317 anfallenden Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 20 Millionen Schilling zu tätigen und...

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