Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien

146.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrags zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien[1]

[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll in rumänischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Abs. 2 des Protokolls wurden am 26. November 2012 bzw. 30. April 2013 (eingelangt am 17. Mai 2013) abgegeben; das Protokoll zur Beendigung des Konsularvertrages tritt gemäß seinem Abs. 2 mit 1. Juni 2013 in Kraft.

Faymann

[1] Kundgemacht in BGBl. Nr. 317/1972.

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