Kundmachung des Bundeskanzlers vom 6. März 1979 betreffend die Ratifikation des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP), durch Luxemburg und die Niederlande

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben Luxemburg und die Niederlande ihre Ratifikationsurkunden zum

Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (ATP) (BGBl.

Nr. 144/1978, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich...

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