Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

155.

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
2. Der Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
3. Die arabische, chinesische, russische und spanische Sprachfassung[1] dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

[Übereinkommen in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Fakultativprotokoll in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Fakultativprotokoll in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Übereinkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Fakultativprotokoll in französischer Sprache siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunden wurden am 26. September 2008 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs treten das Übereinkommen gemäß seinem Art. 45 Abs. 2 und das Fakultativprotokoll gemäß dessen Art. 13 Abs. 2 für Österreich mit 26. Oktober 2008 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:

Ägypten, Argentinien, Australien, Bangladesch, Brasilien, Chile, China, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Gabun, Guinea, Honduras, Indien, Jamaika, Jordanien, Katar, Kenia, Kroatien, Kuba, Mali, Mexiko, Namibia, Neuseeland (ohne Tokelau), Nicaragua, Niger, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, San Marino, Saudi-Arabien, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Uganda, Ungarn.

Nachstehende Staaten haben laut Mitteilungen des Generalsekretärs das Fakultativprotokoll ratifiziert bzw. sind diesem beigetreten:

Argentinien, Bangladesch, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guinea, Kroatien, Mali, Mexiko, Namibia, Niger, Panama, Paraguay, Peru, San Marino, Saudi-Arabien, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tunesien, Uganda, Ungarn.

Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunden hat El Salvador folgenden Vorbehalt zum Übereinkommen sowie zum Fakultativprotokoll...

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