Kundmachung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass der Ausdruck ?(Pensionisten)? in § 4 Abs. 3 Z 3 der Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger über die Beurteilung der Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Beitragsgrundlage für Selbstversicherte in der Krankenversicherung und über Form und Inhalt diesbezüglicher Anträge gemäß § 31 Abs. 5 Z 9 ASVG gesetzwidrig war

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Juni 1999, V 7/99-7, der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugestellt am 5. Juli 1999, ausgesprochen, dass der Ausdruck

„(Pensionisten)“ in § 4 Abs.  3 Z 3 der Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger

über die Beurteilung der Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Beitragsgrundlage für Selbstversicherte in der Krankenversicherung und über Form und Inhalt diesbezüglicher Anträge gemäß § 31 Abs. 5 Z 9 ASVG vom 19. Dezember 1994...

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