Kundmachung des Bundeskanzlers vom 19. April 1977 betreffend den Beitritt Norwegens zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 30. September 1957

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Norwegen am 5. Feber 1976

seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen

über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl.

Nr. 522/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 485/1975) hinterlegt.

Kreisky...

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