Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 9. August 1966 über den Beitritt von Trinidad und Tobago zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen ist Trinidad und Tobago dem Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl.

Nr. 200/1961, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich BGBl. Nr. 266/1965) beigetreten.

Das Übereinkommen ist für Trinidad und Tobago am 15. Mai 1966 in Kraft getreten.

Die Beitrittsurkunde von Trinidad und Tobago enthält die Erklärungen gemäß Artikel I Absatz 3 des Übereinkommens, daß Trinidad und Tobago das Übereinkommen nur auf die Anerkennung und Vollstreckung solcher Schiedssprüche anwenden werde, die in dem Hoheitsgebiet...

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