Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Umwelt-Verordnung - WFA-UV)
493. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Umwelt-Verordnung - WFA-UV) Auf Grund des § 17 Abs. 3 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und der Bundesministerin für Finanzen verordnet:
Gegenstand
§ 1. (1) Diese Verordnung regelt die Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013.
(2) Sie enthält methodische Vorgaben zur vereinfachten und vertiefenden Abschätzung der Auswirkungen von Regelungsvorhaben und Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 auf die Umwelt.
Vereinfachte Abschätzung
§ 2. Im Rahmen der vereinfachten Abschätzung ist nach den Vorgaben der Anlage 1 zu prüfen, ob die Wirkungsdimension Umwelt voraussichtlich wesentlich betroffen ist.
Vertiefende Abschätzung
§ 3. Im Rahmen der vertiefenden Abschätzung sind die voraussichtlich wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt nach den Vorgaben der Anlage 2 zu prüfen.
Inkrafttreten
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
Berlakovich
Anlage 1 zu § 2
Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt
Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wirkungsdimension Umwelt | Fragen |
Luft oder Klima | Hat das Vorhaben Auswirkungen auf die Emissionen von Staub, Stickstoffoxiden oder Treibhausgasen? |
Wasser | Hat das Vorhaben Auswirkungen auf Seen, Fließgewässer oder das Grundwasser? |
Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden | Hat das Vorhaben Auswirkungen auf Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder den Boden? |
Energie oder Abfall | Hat das Vorhaben Auswirkungen auf Energieverbrauch oder Abfallaufkommen? |
Anlage 2 zu § 3
Vertiefende Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt
Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Luft oder Klima
1.1. Ändern sich die Emissionen für die Luftschadstoffe Staub oder Stickstoffoxide?
1.2. Welches Gebiet ist von diesen Emissionen betroffen?
1.3. Um welche Größenordnung ändern sich die Treibhausgasemissionen?
2. Wasser
2.1. Wodurch wird der Zustand von Seen oder Fließgewässern verändert?
2.2. Welche Stoffe werden in Seen oder Fließgewässer...
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