Berichtigung der Anlage zur Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), Anhang C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)

104. Berichtigung der Anlage1 zur Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID), Anhang C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)2

Die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat mit "Fehlerverzeichnis 2 zur RID-Ausgabe 2017" vom 19. Dezember 2017 redaktionelle Korrekturen der einzelnen Sprachfassungen des RID mitgeteilt. Sie sind auf der Homepage der OTIF veröffentlicht und in deren Online-Ausgabe eingearbeitet.

Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) idF BGBl. III Nr. 112/2017 ist daher gemäß den Beilagen zu berichtigen.

[Fehlerverzeichnis 2 zur RID-Ausgabe 2017 in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Fehlerverzeichnis 2 zur RID-Ausgabe 2017 in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Mit dieser Kundmachung wird die Richtlinie 2016/2309/EU zur vierten Anpassung der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an den wissenschaftlichen und...

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