Übereinkommen über die Beteiligung der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte

53.

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in deutscher, dänischer, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, isländischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, norwegischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache[1] durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

Übereinkommen über die Beteiligung der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik am Europäischen Wirtschaftsraum samt Schlussakte

Das Übereinkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 130 vom 29. April 2004 S 11-80, veröffentlicht.

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. April 2004 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 6 mit 6. Dezember 2005 in Kraft getreten.

Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat das Fürstentum Liechtenstein folgende Erklärung abgegeben:

Wir erklären dieses Übereinkommen und diese Schlussakte mit der Erklärung gemäß Anhang als ratifiziert, und versprechen im Namen des Fürstentums Liechtenstein, dieselben, soweit es von uns abhängt, jederzeit und gewissenhaft zu beachten.

Das Fürstentum Liechtenstein ratifiziert das Übereinkommen über die Beteiligung der Tschechischen Republik, der...

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