Verordnung der Bundesregierung vom 9. Dezember 1969, mit der die Sprengel der Bezirksgerichte Mistelbach und Laa an der Thaya geändert werden

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung der Niederösterreichischen Landesregierung verordnet:

§ 1. (1) Die Gemeinde Asparn an der Zaya scheidet aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Mistelbach aus. Die Gemeinde Altmanns scheidet aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Laa an der Thaya aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen der im Absatz 1 genannten Gemeinden mit Genehmigung der Niederösterreichischen Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung neu errichtete Marktgemeinde...

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