Verordnung der Bundesregierung vom 9. Dezember 1969, mit der die Sprengel der Bezirksgerichte Ravelsbach und Eggenburg geändert werden

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung der Niederösterreichischen Landesregierung verordnet:

§ 1. (1) Die Gemeinden Maissau, Oberdürnbach und Wilhelmsdorf scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Ravelsbach aus. Die Gemeinden Reikersdorf und Kleinburgstall scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Eggenburg aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen der im Absatz 1 genannten Gemeinden mit Genehmigung der Niederösterreichischen Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung neu...

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