Verordnung der Bundesregierung vom 9. Dezember 1969, mit der die Sprengel der Bezirksgerichte Waidhofen ah der Thaya und Schrems geändert werden

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung der Niederösterreichischen Landesregierung verordnet:

§ 1. (1) Die Gemeinden Eschenau, Grafenschlag,

Jaudling, Jetzles, Sparbach und Vitis scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Waidhofen an der Thaya aus. Die Gemeinden Eulenbach, Großrupprechts und Kleinschönau scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes Schrems aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen der im Absatz 1 genannten Gemeinden mit Genehmigung der Niederösterreichischen Landesregierung und mit Zustimmung der Bundesregierung neu...

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