Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. Juni 1977 über die Erschöpfung eines Kontingentes zum Zollsatz Null für ?in Bogen hergestellte Pappe (sogenannte Handpappe)" mit Ursprung in Großbritannien und Nordirland

Auf Grund des § 17 Abs. 4 des EG-Abkommen-

Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/

1972, wird kundgemacht:

Das mit Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 21. Dezember 1976, BGBl. Nr. 718, über die Eröffnung von Kontingenten und die Festlegung von Richtplafonds gemäß Protokoll Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für das Jahr 1977 eröffnete Kontingent zum Zollsatz Null für die Einfuhr von Waren der Zolltarifnummer 48.01 Maschinenpapier und Maschinenpappe,

einschließlich Zellstoffwatte,

in Rollen und Bogen:

  1. Maschinenpappe (mit Ausnahme von Waren der Nr. 48.01 C):

  1. in Bogen hergestellte...

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