Zusatzprotokoll zum Abkommen Kundgemacht in BGBl. Nr. 378/1980 zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich, unterzeichnet in Wien am 13. Mai 1976

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt:

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien sind übereingekommen wie folgt:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich, das am 13. Mai 1976 in Wien unterzeichnet wurde,

findet auch auf die in der Anlage, die einen integrierenden Bestandteil dieses Zusatzprotokolls bildet, angeführten Studienrichtungen Anwendung.

Artikel 2

Dieses Zusatzprotokoll bedarf der Ratifikation und tritt nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden gleichzeitig mit dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich vom 13. Mai 1976 in Kraft.

Dieses Zusatzprotokoll wird auf unbegrenzte Dauer geschlossen. Es tritt außer Kraft, wenn das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich vom 13. Mai 1976 außer Kraft tritt.

Zu Urkund dessen haben die gefertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen...

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