Bundesgesetz vom 26. April 1990 betreffend Übereignung des Bundesanteils an der Kärntner Bergbahnen und Bergstraßen Gesellschaft m. b. H.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Kärntner Bergbahnen und Bergstraßen Gesellschaft m. b. H. im Nominale von 250 Millionen Schilling an das Land Kärnten unentgeltlich zu übereignen.

Die Ãœbereignung hat mit der Auflage zu erfolgen,

daß die Erträgnisse aus den stillen Beteiligungen der Gesellschaft und die Rückzahlungen aus diesem Beteiligungskapital für Förderungsaufgaben, insbesondere im Bereich...

Um weiterzulesen

FORDERN SIE IHR PROBEABO AN

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT