Bundesgesetz betreffend Veräußerung des Bundesanteils an der Österreichische Weinmarketingservicegesellschaft m.b.H.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1.  Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an  der

Österreichische Weinmarketingservicegesellschaft m.b.H. im Nominale von 510000 S um 510000 S zu veräußern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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