Bundesgesetz vom 25. Oktober 1972 betreffend die unentgeltliche Übertragung von Bundesdarlehen gegen die Kupferbergbau Mitterberg Gesellschaft m. b. H. an die Österreichische Industrieverwaltungs-Aktiengesellschaft

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Die Forderung des Bundes aus Darlehen an die Kupferbergbau Mitterberg Gesellschaft m. b. H. in Höhe von S 15,000.000•— wird unentgeltlich an die Österreichische Industrie-

Verwaltungs-Aktiengesellschaft übertragen.

§ 2. Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlaßten Rechtsgeschäfte und Rechtsvorgänge sind von der Gesellschaftssteuer und von den Stempel- und Rechtsgebühren befreit.

§ 3. Mit der Vollziehung...

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