Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 10. Juli 1990, mit der die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. Dezember 1989, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird, BGBl. Nr. 678/1989, geändert wird

Gemäß Art. 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 490/1984 wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 21. Dezember 1989, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann

übertragen wird, BGBl. Nr. 678/1989,

wird geändert wie folgt:

Im § 3 Abs. 2 sowie im § 5...

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