Bundesgesetz vom 28. Juni 1990, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1990 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 1990)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Für verschiedene unabweisliche Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1990, BGBl. Nr. 1, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 278/1990 und 418/1990 genehmigt:

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der...

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