Bundesgesetz, mit dem weitere Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes 1998 bewilligt werden (2. Budgetüberschreitungsgesetz 1998 ? 2. BÜG 1998)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Für verschiedene Maßnahmen werden Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1998, BGBl. I Nr. 1/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 187/1998, genehmigt:

§ 2. Die Bedeckung der im § 1 genehmigten Überschreitungen ist wie folgt sicherzustellen:

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, unbeschadet der Befugnis der obersten Organe zur Bestreitung der einzelnen Ausgaben innerhalb...

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