Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 um die Obergrenzen für das Jahr 2017 ergänzt wird und die Obergrenzen für das Jahr 2013 wegfallen (Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017)

88. Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 um die Obergrenzen für das Jahr 2017 ergänzt wird und die Obergrenzen für das Jahr 2013 wegfallen (Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017) Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016, BGBl. I Nr. 25/2012, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 102/2012, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel des zu ändernden Bundesgesetzes lautet:

?Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 erlassen wird ? BFRG 2014 - 2017?

2. In § 1 lautet der Einleitungssatz vor der Tabelle:

?§ 1. Die Obergrenzen für Auszahlungen werden für die Finanzjahre 2014 bis 2017 auf Ebene der Rubriken mit nachstehenden Beträgen festgelegt:?

3. In der Tabelle des § 1 entfällt die Spalte der Auszahlungsobergrenzen für das Jahr 2013 und wird die Tabelle durch folgende Spalte der Auszahlungsobergrenzen für das Jahr 2017 ergänzt:

Rubrik Bezeichnung Art der Auszahlungsbeträge Jahr (Beträge in Millionen ?)
2017
0,1 Recht und Sicherheit fix 8.044,681
variabel 88,502
Summe 0,1 8.133,183
2 Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie fix 22.604,921
variabel 16.379,010
Summe 2 38.983,931
3 Bildung, Forschung, Kunst und Kultur fix 13.328,922
4 Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt fix 6.790,130
variabel 2.224,771
Summe 4 9.014,901
5 Kassa und Zinsen fix 9.123,443
Gesamtsumme 78.584,379

4. In § 2 lautet der Einleitungssatz vor der Tabelle:

?§ 2. Die Obergrenzen für Auszahlungen verteilen sich wie folgt auf die Untergliederungen, wobei im Bundesfinanzgesetz 2014 zu keinen höheren Auszahlungen ermächtigt werden darf, als in der nachfolgenden Tabelle angegeben ist:?

5. In der Tabelle des § 2 entfällt die Spalte der Auszahlungsobergrenzen für das Jahr 2013 und wird die Tabelle durch folgende Spalte der Auszahlungsobergrenzen für das Jahr 2017 ergänzt:

Unter- gliederung Bezeichnung Jahr (Beträge in Millionen ?)
2017
01 Präsidentschaftskanzlei 7,815
02 Bundesgesetzgebung 144,183
03 Verfassungsgerichtshof 15,445
04 Verwaltungsgerichtshof 19,577
05 Volksanwaltschaft 10,475
06 Rechnungshof 32,098
10 Bundeskanzleramt 334,618
hievon fix 246,116
hievon variabel 88,502
11 Inneres 2.598,683
12 Äußeres 391,334
13 Justiz 1.334,802
14 Milit.
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